Bei meinen Kundgebungsbesuchen habe ich eines gelernt: Covid ist denkfähig und unterscheidet Personengruppen voneinander. Für die einen Bürger gilt unter Strafandrohung die FFP2-Maskenpflicht.
Für Bürger in Uniform gelten andere Regeln. Nach jeder Kundgebung wird stolz verkündet, wie viele Strafanzeigen gegen die Maskensünder ausgestellt wurden. Rücksichtnahme auf Maskenbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen? Fehlanzeige. Es geht schließlich um die Gesundheit. Oder?
FFP2-Maske im Dienst ein Qual
Die einen Polizisten quälen sich im Einsatz mit den FFP2-Masken – gesundheitlich und arbeitsrechtlich bedenklich, wenn man die vermutlich nicht eingehaltenen gesetzlichen Tragepausen und die körperliche Anstrengung berücksichtigt. Andere Polizisten tragen Netzmasken, Hundeführer auf Kundgebungen tragen Masken, bei denen der Mund freigelassen ist. Das Virus scheint intelligent und kann zwischen den einzelnen Gruppen unterscheiden.
Innenminister als Gefährder
Wenn der Innenminister die Einkesselungen von Kundgebungsteilnehmern vorschreibt, bei denen ein Zwei-Meter-Abstand unmöglich eingehalten werden kann, ist er dann ein Gefährder? Eines ist jedenfalls sicher: Mit jeder Großkundgebung, bei der weder die Zahlen der Erkrankten noch die Intensivpatienten steigen, wackelt das Lügenkonstrukt der Bundesregierung mehr. Es ist an der Zeit, die Maßnahmen zu beenden. Der Gesundheit zuliebe!
Und was denken Sie daran ?