Bis zu 1,3 Millionen Beschäftigte sind oder waren in Kurzarbeit. Vielen von ihnen droht dadurch aber eine Kürzung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld, warnen Experten. Diese kann Hunderte Euro ausmachen. Grund ist, dass wegen des geringeren Kurzarbeitslohns ein Steuervorteil verloren gehen kann.
Bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden im Normalfall nur sechs Prozent Einkommensteuer abgezogen. Auch bei Kurzarbeit werden diese Sonderzahlungen („Jahressechstel“) weiterhin vom höheren Vollbezug berechnet, dieser aber sinkt ja in den Kurzarbeitsmonaten.
Änderung im Steuergesetz
Folge ist, dass der steuerbegünstigte Betrag im Verhältnis zum nun geringeren Lohn zu hoch wäre und daher in vielen Fällen ein Teil von Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld mit dem normalen, höheren Lohnsteuersatz (derzeit 25 bis 50 Prozent) besteuert werden muss. „Das wird ein ganz böses Erwachen geben und kann im Einzelfall Hunderte Euro ausmachen“, deckt Experte Rainer Kraft (Vorlagenportal.at) diese fatale Folge einer seit Jahresbeginn geltenden Änderung des Steuergesetzes auf, die auch bei anderen Bezugskürzungen (z. B. bei Bildungskarenz, langer Krankenstand) wirkt.
Arbeiterkammer-Direktor Christoph Klein fordert daher eine Reparatur der Regelung. Experte Kraft sieht noch ein weiteres Problem: Corona-Prämien für „Systemerhalter“ wie Supermarktpersonal etc. sollen steuerfrei sein, doch wen der Fiskus dabei anerkennt, sei schwammig. Betrieben drohen daher bei Steuerprüfungen Nachzahlungen.
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