Weil ein Cobra-Beamter 2018 in seiner Freizeit einem Mädchen half, das offenbar von drei Asylwerbern belästigt wurde, wurde er nun in Eisenstadt zu einer Geldstrafe verurteilt. Dabei waren die Asylwerber sogar gewalttätig auf ihn los gegangen.
Im Sommer 2018 saß ein 37-jähriger Polizeibeamter mit seiner Frau nach einem Volksfest in den frühen Morgenstunden auf einer Parkbank. Drei junge Männer, die sich dem Paar mit Kuss-Gesten und „Ficki, Ficki“-Sagern näherten, konnte der Elitepolizist abwimmeln.
Der Polizist versuchte die Lage zu deeskalieren
Dann bemerkte er, dass sich die drei Männer einem 17-jährigen Mädchen, das in ein paar Metern Entfernung saß, näherten und dieses ansprachen und seiner Wahrnehmung nach sexuell belästigten. Also schritt der Beamte ein und versuchte die Lage erfolglos zu deeskalieren. Die jungen Männer wendeten sich dem Beamten und seiner Frau zu. Als der Mann sich als Polizist zu erkennen gab, wurde ihm die Dienstmarke aus der Hand geschlagen. Bei der darauffolgenden Rauferei wurden sowohl der Beamte und seine Frau, als auch ein irakischer „Flüchtling“ verletzt. Sie mussten von der Rettung zur Behandlung ins Spital gebracht werden.
Opfer untergetaucht – der Prozess wurde vertagt
Im Jänner diesen Jahres fanden sich der Polizist und seine Frau schließlich auf der Anklagebank wieder. Der Prozess musste jedoch vertagt werden, da der Iraker als mutmaßliches Opfer untergetaucht war, und die beiden anderen Beteiligten – Afghanen – teils widersprüchliche Angaben machten.
Geldstrafe für Zivilcourage
Nun erfolgte das Urteil (wie die Krone berichtet). Unter anderem wegen Körperverletzung und Verleumdung wurden der Beamte und seine Frau verurteilt. Er erhielt sieben Monate bedingt und eine Geldstrafe in Höhe von 11.700 Euro, sie bekam acht Monate bedingt.
Da der Verteidiger des Paares Rechtsmittel ankündigte, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Anwalt hatte zudem ein psychologisches Gutachten der Polizei vorgelegt, das den Mann als tadellosen Polizisten beschrieb. Zudem hatte der Verteidiger betont, dass sein Mandant lediglich Zivilcourage gezeigt habe.
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