In der Coronakrise beantragen immer mehr Firmen Kurzarbeit. Doch schon im nächsten Jahr könnte deshalb eine böse Überraschung warten.
Noch nie haben so viele Unternehmen in Deutschland Kurzarbeit angezeigt wie in diesem Jahr, denn die Wirtschaft leidet extrem unter der Coronakrise. Dem Ifo-Institut zufolge ist die Zahl der Kurzarbeiter hierzulande im Mai auf 7,3 Millionen gestiegen – weit mehr als beispielsweise in den Rekordmonaten der Finanzkrise 2008/09.
Kurzarbeitergeld: Darum drohen Steuernachzahlungen
Im nächsten Jahr könnte es für diese Personen allerdings ein böses Erwachen geben. Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, aber Bezieher sollten sich Experten zufolge trotzdem auf Steuernachzahlungen im kommenden Jahr einstellen, denn das Geld unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt, schreibt die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".
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Doch was steckt dahinter? Das an sich steuerfreie Kurzarbeitergeld wird am Ende des Jahres dem Einkommen hinzugerechnet. Sprich: Das steuerpflichtige und steuerfreie Einkommen, in dem Fall also das Kurzarbeitergeld, werden zu einem Gesamteinkommen addiert und schließlich ein Durchschnittssteuersatz ermittelt. Das steuerpflichtige Einkommen wird dann nach dem ermittelten Durchschnittssteuersatz besteuert.
Nachzahlungen: Vor allem Ehepaare betroffen
Dadurch bleibt das Kurzarbeitergeld steuerfrei, allerdings führt die obere Berechnung dazu, dass das steuerpflichtige Einkommen letztendlich höher besteuert wird, so Steuerberater Stefan Bürker gegenüber dem Portal "B4B Schwaben". Unter Umständen kann es bei Einkommenssteuererklärung also zu Nachzahlungen kommen.
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Besonders teuer könnte das übrigens für Ehepaare werden, denn auch das Einkommen des Partners gehört zum Progressionsvorbehalt. Und: Je höher das Einkommen, desto höher die Steuerschuld. Eheleuten drohen Lohnsteuerhilfevereinen zufolge sogar Nachzahlungen von mehreren Hundert Euro.
Und was denken Sie daran ?