Auch wenn die Baumarktwerbung gern etwas anderes suggeriert: Beim Heimwerken in der Mietwohnung ist man nicht frei wie ein Vogel, sondern muss sich an bestimmte Regeln halten. Manche Dinge auf eigene Faust zu verändern, ist schlicht verboten. Bei anderen Heimwerker-Tätigkeiten muss man im Nachhinein den Originalzustand der Wohnung wiederherstellen bzw. die Veränderung zurückbauen. Das gilt selbst für gebohrte Löcher in den Wänden. Was du noch alles für deine nächsten Heimwerkerprojekte beachten musst, erfährst du im Folgenden.
1.) Zwischendecken einziehen
Es ist zwar in Ordnung, in einer Mietwohnung mit Brettern oder Gipsplatten eine Zwischendecke einzuziehen, um mehr Stauraum zu schaffen. Man sollte aber darauf gefasst sein, dass man sie beim Auszug unter Umständen abbauen muss.
2.) Wände in dunklen Farben streichen
Ob türkise, lila oder graue Wandfarbe – während das Mietverhältnis besteht, kann man sich als Mieter farblich austoben. Häufig ist im Mietvertrag allerdings vorgesehen, dass man die Wohnung beim Auszug in einem neutralen Farbton hinterlässt.
Hier kommt es häufig zu Irritationen. Denn Wohnungen ein generelles Weißeln der Wohnung ist beim Auszug zwar heutzutage nicht mehr nötig. Doch hält das Rechtsportal des Deutschen Anwaltsvereins fest:
„Nach der Rechtsprechung des BGH muss die Wohnung zwar nicht schneeweiß gestrichen sein, bunte Farben sind aber ausdrücklich nicht zulässig. Der Mieter kann verpflichtet werden, die Wohnung in „hellen, neutralen“ Farben zurückzugeben, von denen man annehmen kann, dass sie den meisten potentiellen Nachmietern gefallen (AZ: VIII ZR 416/12).“
3.) Neue Fliesen anbringen
Egal, wie hässlich man die Originalfliesen in Bad oder Küche findet: Bevor man selber Fliesen anbringt, muss man das Einverständnis des Vermieters haben. Andernfalls kann es passieren, dass man die schönen und teuren neuen Fliesen beim Auszug wieder entfernen und durch die alten Fliesen ersetzen muss. Was du beim Heimwerken in gefliesten Räumen noch beachten musst, erfährst du in unserem Artikel über 8 häufige Heimwerker-Fehler.
4.) Bad renovieren
Wenn das Bad möbliert vermietet wird, kann man die Möbel zwar durch neue austauschen, muss aber die alten aufbewahren. Größere Veränderungen, welche die Dusche oder die Badewanne betreffen, können jedoch nicht so ohne Weiteres vorgenommen werden, sondern müssen mit dem Vermieter abgeklärt werden.
5.) Holzboden abschleifen
Wenn du einen Holzboden aufbereiten möchtest, musst du dir dafür unbedingt die Genehmigung deines Vermieters holen, da das Abschleifen als Eingriff in die Bausubstanz gilt.
6.) Wände durchbrechen
Nicht ganz überraschend: Auch das Schaffen von Durchbrüchen in Wänden gilt als schwerwiegender Eingriff in die Bausubstanz und darf nicht eigenmächtig vorgenommen werden, sondern bedarf immer der Einwilligung des Vermieters.
7.) Wände einziehen
Wenn du eine Trockenbauwand einziehen möchtest, ist das grundsätzlich kein Problem. Allerdings solltest du dein Vorhaben mit deinem Vermieter vorher absprechen. Es könnte sein, dass bestimmte Gründe dagegensprechen, beispielsweise eine Verschlechterung der Raumbelüftung durch die zusätzliche Wand und damit einhergehend ein erhöhtes Risiko für Schimmel.
8.) Katzenklappe einbauen
Man mag es kaum glauben, aber der Einbau einer Katzenklappe ohne das Okay des Vermieters kann sogar ein Kündigungsgrund sein.
9.) Garten verändern
Gehört zur Mietwohnung oder zum Miethaus ein Garten, muss man auch hier einiges beachten. Größere Veränderungen, wie das Pflanzen oder Entfernen von Sträuchern, Hecken und Bäumen, müssen mit dem Vermieter abgeklärt werden.
Wie du sehen konntest, gibt es einige Renovierungsarbeiten und Verschönerungen im Haushalt, bei denen du dir viel Ärger ersparen kannst, wenn du sie vorher mit deinem Vermieter besprichst. Damit du für dein nächstes Heimwerkerprojekt wirklich perfekt ausgerüstet bist, solltest du auch unseren Artikel über 25 bewährte Heimwerker-Tricks lesen.
Und was denken Sie daran ?