Der Fall erinnert – auch wenn die Folgen nicht zu vergleichen sind – an den Tod von George Floyd in den USA: In München kniete ein Beamter der Bundespolizei minutenlang auf dem Kopf- und Halsbereich eines Mannes, dieser flehte um Hilfe.
Ein neuer Fall von mutmaßlich rechtswidriger Polizeigewalt in Deutschland beschäftigt jetzt die Staatsanwaltschaft München.
Grund ist das Video eines Polizeieinsatzes am Münchner S-Bahnhof Isartor am 12. Februar 2020, das erst jetzt via "Focus Online" an die Öffentlichkeit gelangte . Es zeigt, wie ein Beamter der Bundespolizei sein Knie minutenlang auf Kopf- und Halsregion eines heute 53-jährigen Franzosen drückt, während dieser Dutzende Male um Hilfe ruft, nach Luft schnappt und sich vor Schmerzen krümmt (die Aufnahme in voller Länge können Sie hier sehen).
"Sie drückten derart fest auf meinen Brustkorb und vor allem auf meinen Nacken und meinen Hals, dass ich fast erstickte. Ich konnte mich nicht mehr bewegen und mir wurde schlecht. Ein Mann kniete auf meinem Hals. Ich hatte wirklich Todesangst", sagte der Mann dem Nachrichtenportal.
"Das Vorgehen von der Polizei wird von uns überprüft", sagte eine Sprecherin der Münchner Staatsanwaltschaft der Nachrichtenagentur DPA. Es handle sich um Vorermittlungen, um zu klären, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Bisher liefen die Ermittlungen nur gegen das Opfer der mutmaßlich rechtswidrigen Polizeigewalt.
Handelte die Bundespolizei rechtmäßig?
Ein Polizeirechtsexperte äußerte bei "Focus Online" große Zweifel an der Verhältnis- und damit an der Rechtmäßigkeit der Fixierung des Franzosen auf dem Boden der S-Bahnhaltestelle durch das Knie des Bundespolizisten. Der Anwalt des Betroffenen nannte den Einsatz "eine Unverhältnismäßigkeit, wie ich sie noch nie erlebt habe".
Der Szene soll eine Fahrkartenkontrolle vorausgegangen sein, bei der der Franzose ein gültiges Ticket vorgezeigt haben soll, das jedoch wegen einer handschriftlichen Notiz darauf nicht von den Kontrolleuren akzeptiert worden sein soll. An der Station Isartor soll der Mann von den Mitarbeitern des Bahn-Sicherheitsdienstes dann festgehalten worden sein. Zur Identitätsfeststellung wurde eine Streife der Bundespolizei angefordert.
Deren Aufforderung, sich auszuweisen, ist der Franzose offenbar nicht nachgekommen. Erst an dieser Stelle setzt das veröffentlichte Video ein, das von der Bodycam einer beteiligten Beamtin aufgenommen wurde.
"Rücksichtslos, unwürdig und lebensbedrohend"
Die Sequenz dauert knapp neun Minuten. Zu sehen ist zunächst, wie der Mann sich trotz mehrfacher Aufforderung minutenlang weigert, seine Personalien preiszugeben und lautstark auf Französisch auf die Beamtin und den Beamten einredet. Er habe zunächst auf das Eintreffen seiner Frau warten wollen, erklärte der Mann sein Verhalten "Focus Online". "Allein ist man ausgeliefert, besonders als Ausländer, wenn man die Rechtslage in Deutschland nicht so genau kennt."
Nach rund zwei Minuten ringen ihn der Polizist und seine Kollegin zu Boden, der Mann wehrt sich nach Kräften, ehe der Beamte sein Knie auf dem Kopf- und Halsbereich des Überwältigten ablegt. Ob und wie stark dabei Kraft auf die Körperregion ausgewirkt wird, ist aus dem Video nicht klar auszumachen. Insgesamt 32 Mal ruft der Festgenommene jedoch in den kommenden Minuten um Hilfe, bis ihm Handschellen angelegt werden.
Der Franzose verbrachte eine Nacht in der Gewahrsamszelle, er stand nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen und wurde am Tag darauf entlassen. Folgen hatte der Einsatz für ihn trotzdem. Dem Bericht zufolge verlor er seinen damals gerade neu begonnenen Job und bekam finanzielle Probleme. Nach wie vor sei er in psychologischer Behandlung. Er sprach von "rücksichtslosen, unwürdigen und lebensbedrohenden" Handlungen der Polizei, erzählte, er sei bei der Festnahme in Panik geraten.
Der Fall erinnert an den Tod von George Floyd am 25. Mai des vergangenen Jahres in Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota, auch wenn die Folgen nicht zu vergleichen sind. Seinerzeit starb der 46-jährige Afro-Amerikaner, nachdem der Polizist Derek Chauvin bei der Festnahme gut neun Minuten auf seinem Hals kniete. Der Beamte wurde wegen Mordes zu 22 Jahren und sechs Monate Haft verurteilt.
Das Fixieren von Festgenommenen auf diese Weise ist daher in mehreren Bundesländern grundsätzlich verboten. "Das ist zwar eine effektive Methode, jemanden festzuhalten. Aber sie kann tödlich enden. Deswegen leiten wir unsere Leute an, dass das Knie an der Seite des Körpers bleibt. Und dass es nicht auf den Körper gehört", sagte beispielsweise ein Polizei-Ausbilder aus Schleswig-Holstein dem stern (lesen Sie mehr dazu bei stern PLUS: "Was dürfen Polizisten?"). Das Absetzen von Knie oder Schienbein auf dem Hals kann zu Schäden an der Halswirbelsäule und zu einem sogenannten lagebedingten Erstickungstod führen. Auch die Anweisungen an Polizeibeamte- und beamtinnen in Nordrhein-Westfalen "untersagen ausdrücklich Einwirkungen auf die Halswirbelsäule".
Franzose muss sich in München vor Gericht verantworten
Die Bundespolizeidirektion München hat auf die Fragen des stern zu dem Vorfall – unter anderem nach einer Bewertung des gesamten Einsatzes und den erlaubten und verbotenen Fixiertechniken – bis zum Dienstagabend zunächst nicht geantwortet.
Ob sich der Bundespolizist vor der Justiz verantworten muss, ist nicht abzusehen und hängt vom Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Vorermittlungen ab. Angezeigt habe der Franzose den Beamten nicht: "Strafanzeigen gegen Polizisten sind sinnlos. Sie führen in der Regel zu nichts." Ein Wiedersehen im Gerichtssaal wird es aber in jedem Fall geben. Der Prozess gegen den 53-jährigen Franzosen soll voraussichtlich im August starten. Die Anklage lautet auf Körperverletzung, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.
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