Um die dritte Corona-Welle einzudämmen, plant Angela Merkel eine Bundesnotbremse. Erste Regelungen zu dem neuen Gesetzesentwurf liegen nun vor.
Angela Merkle plädiert seit Monaten einen einheitlichen Kurs, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Während einige Bundesminister mit der Kanzlerin am selben Strang zogen, verfolgten andere ihren eigenen Weg. Jetzt greift Merkel mit einer bundesweit einheitlichen Bundesnotbremse durch, die durch einen entsprechenden Gesetzesentwurf für alle Ministerpräsidenten verbindlich sein soll.
Bundesnotbremse: Diese Regeln kommen auf uns zu
Nach Informationen von BR unter Berufung auf die Deutsche Presse Agentur (dpa) soll sich die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor allem um eine Frage drehen: Was passiert, wenn in Landkreisen die Sieben-Tage-Inzidenz auf mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner steigt? Folgende Maßnahmen sollen gelten, sobald dieser Wert an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wurde:
- Kontaktbeschränkungen: Angehörige eines Haushalts dürften sich nur noch mit einem weiteren Menschen treffen. Es dürfen maximal fünf Menschen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren sind von der Regel ausgenommen.
- Ausgangssperren: Von 21 bis 5 Uhr darf sich nur auf der Straße aufhalten, wer einen triftigen Grund hat, wie beispielsweise medizinische Notfälle, berufliche Gründe oder die Versorgung von Tieren oder Angehörigen.
- Schulen: Wer einen negativen Test vorweist, kann am Präsenz-Unterricht teilnehmen. Ab einer Inzidenz von 200 werden die Schulen wieder geschlossen.
- Geschäfte: Bis auf Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Reformhäuser, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte muss alles schließen.
- Kultur und Gottesdienste: Sämtliche Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Für Gottesdienste gelten die bereits bestehenden Regeln.
- Hotels: Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind weiterhin untersagt.
- Restaurants: Speisen und Getränke zum Mitnehmen sind weiterhin erlaubt; eine Bewirtung vor Ort bleibt verboten.
- Sport: Fitnessstudios müssen geschlossen bleiben. Sport alleine oder zweit ist erlaubt. Profisport darf nur ohne Zuschauer stattfinden.
- Firmen: Eine Testpflicht für Unternehmen soll es nicht geben. Arbeitgeber sollen Arbeitnehmern jedoch nach wie vor Homeoffice gewährleisten, sofern dies möglich ist.
Dann können wir mit Lockerungen rechnen
Die Notbremse wird wieder außer Kraft gesetzt, sobald die Inzidenz an drei Tagen hintereinander bei unter 100 liegt. Aber wie lange dauert es, bis die Zahlen sinken? Die Frankfurter Virologin Sandra Ciesek glaubt, dass mindestens vier Wochen vergehen müssen, um das Infektionsgeschehen zu verändern. Ciesek sagte im NDR-Podcast, dass sie mit leichten Lockerungen im Mai und Juni rechne sowie dann einer langsamen Steigerung bis in den Spätsommer.
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