Türke lockt Frau in seinen Lamborghini, onaniert vor ihr

12.12.2019 12:36

„Italienischer Stier auf der Motorhaube, türkischer Ochse am Fahrersitz“. So könnte man den Fall kommentieren, der am Dienstag in Kärnten verhandelt wurde. Wegen Freiheitsentziehung und sexueller Belästigung ist dort ein 26-jähriger Türke zu einer Geldstrafe von 40.000 Euro verurteilt worden.

Dem Bauunternehmer wurde vorgeworfen, eine 25-Jährige in seinem Lamborghini mitgenommen zu haben. Dort verriegelte er laut Anklage die Flügeltüren seines Boliden, öffnete dafür aber seine Hosentüre und begann vor der Frau zu onanieren.

Hilferuf per WhatsApp

„Stimmt alles nicht“, so die Aussage des gut motorisierten Türken. Er habe den ganzen Tag über Leute in seinem Sportwagen mitgenommen, wie es bei dem Treffen am Wörthersee eben üblich sei. Die 25-Jährige sei freiwillig zu ihm eingestiegen und habe nach kurzer Fahrt plötzlich wieder aussteigen wollen: „Ich habe gedacht, ihr ist vielleicht schlecht.“

Die 25-Jährige sagte bei der Verhandlung aus: „Ich bin ins Auto gestiegen und habe mich angeschnallt, und schon nach wenigen Metern habe ich seine Hand auf meinem Oberschenkel gespürt“. Für sie hätten sehr schnell die Alarmglocken geschrillt. Die Frau habe sofort per WhatsApp ihre Freundinnen verständigt und ihren aktuellen Standort mitgeschickt. Schon während der Fahrt habe der Mann an sich herumgefummelt, ihr Geld zugesteckt und ihr gesagt, dass sie während der Fahrt auch „Spaß“ haben könnten.

40.000 Euro Strafe

„Warum sollte die Frau Sie denn belasten?“, fragte Richter Gernot Kugi den Angeklagten. „Ich weiß es nicht, sie erzählt einfach irgendwas“, antwortete der 26-Jährige. Wie der Richter bei der Urteilsverkündung sagte, habe er keinen Zweifel an den Aussagen der 25-Jährigen: „Sie hat keine Motivation, Sie zu belasten, sie kennt Sie nicht und sie will auch nicht einmal eine Entschädigung.“ Die Geldstrafe – 500 Tagessätze in Höhe von je 80 Euro – begründete Kugi mit dem hohen Einkommen des Angeklagten. Der 26-Jährige und auch Staatsanwältin Agnoli gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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