Taube in verbotener Klebefalle gefangen

09.10.2019 12:53

Sogar mit den Flügeln pappte die Taube fest

Düsseldorf – Man muss nicht auf Tauben fliegen, aber ihnen eine kleben geht gar nicht!

Nur mit viel Spülmittel und warmen Wasser konnte Stefan Bröckling (48) vom Düsseldorfer Tiernotruf das Leben einer Stadttaube retten. Der arme Vogel war auf einer Klebefalle gefangen.

Der Fingertest zeigt, wie klebrig die Masse ist​

Bröckling: „Ich habe die Taube an der Ecke Oststraße/Immermannstraße unter einem Baum eingefangen. Sie hat wahrscheinlich schon tagelang gegen die gelartige Masse angekämpft.“ Abgemagert, aber sonst unversehrt hat der Tierretter den Vogel in eine Auffangstation gebracht.

Bei der Befreiungsprozedur blieben einige Federn hängen

Bröckling ärgert sich über die offenbar illegal ausgebrachten Klebefallen, die man im Internet erstehen kann. „Sie werden vermutlich von Privatmenschen gegen Ratten oder Mäuse ausgelegt, doch da bleiben alle möglichen Tiere hängen.“

Das Landesamt für Umwelt- und Verbraucherschutz teilt auf BILD-Anfrage mit: „Klebefallen sind in NRW nicht erlaubt.“

Den Tieren würden vor dem Tod vermeidbare Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. Stress, Wasser- und Nahrungsentzug seien mit dem Tierschutzgesetz nicht in Einklang zu bringen.

Ornithologe Lars Lachmann vom NABU: „Es ist wirklich ein bundesweit auftretendes Problem, das vor allem durch die Unwissenheit der handelnden Personen verursacht wird. Leider ist das Verkaufen und Kaufen von Fallen bisher nicht verboten, sondern lediglich die Anwendung der Fallen. Ähnlich ist es bei Waffen oder Munition. Die darf man auch kaufen, aber es ist verboten, damit jemanden zu erschießen.“

Tierschutzrechtlerin Dr. Regina Binder aus Wien sagt „Klebefallen stellen aus meiner Sicht weder die gelindeste (noch überhaupt eine tierschutzkonforme) Tötungsmethode dar, noch erfüllen sie die Anforderungen an eine fachgerechte Tötung. Sie sind ja naturgemäß nicht selektiv sind, da ja in keiner Weise sichergestellt werden kann, dass nur die Zieltierart an der Klebefalle haften bleibt.“

Quelle