Sozialministerium: Asyl-Vergewaltigung „vernachlässigbar“

12.05.2020 13:03

Diese Tat erschütterte vor fünf Jahren: eine 71-jährige Traiskirchnerin wird von zwei angeblich 17-jährigen Asylanten vergewaltigt. Christine F. war seit dem Martyrium schwer mitgenommen und „nicht mehr dieselbe“. Frau F. (76) ist vor wenigen Tagen verstorben.
Jetzt bezeichnet das Sozialministerium die Tat-Folgen als „vernachlässigbar“ und verweigert Opfer-Entschädigung.

Nicht mehr dieselbe

Frau F.‘s Martyrium erschütterte vor fünf Jahren ganz Österreich. Die 71-jährige wird beim Spazierengehen mit dem Hund von zwei Asylwerbern auf einer Böschung überwältigt. Sie drücken sie mit dem Gesicht in den Dreck, vergewaltigen sie, lassen sie liegen.
Mit letzter Kraft quält sich die verletzte 71-Jährige nachhause, ihr Umfeld muss sie erst davon überzeugen, ihr Martyrium anzuzeigen. Die Tat habe sie schwer mitgenommen, seelisch wie körperlich. Sie sei nicht mehr dieselbe gewesen, schildert ihre Familie.

Medizinisch vernachlässigbar

Wenige Tage nach Christine F.‘s Tod erhielt die Familie einen Bescheid vom Sozialministerium. Der Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz wurde nicht stattgegeben. Laut dem Sozialministerium handelt es sich bei der Vergewaltigung um keine schwere Körperverletzung.

So heißt es im Schreiben des Sozialministeriums: „Anhand der gutachterlichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Schädigung vom 1. September 2015 (…) nach kurzer Zeit abgeheilt/abgeklungen ist.“. Der Anteil der Gesundheitsschäden sei vernachlässigbar.

Schuster kritisiert Bescheid: „Mir kommt vor, als gelte hier mittlerweile teilweise die Scharia!“

Auf Facebook kritisiert die niederösterreichische Landtagsabgeordnete Vesna Schuster (FPÖ) den Bescheid des Sozialministeriums und bezeichnet ihn als „widerlich“.

Quelle