Sonst droht eine Strafe: In Berlin müssen Hundehalter jetzt Kot-Tüten vorzeigen

12.05.2020 21:30

Laut dem Straßenreinigungsgesetz Berlins ist jeder Hundehalter verpflichtet "dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde die Straßen nicht verunreinigen". Das bedeutet auch, dass man "für die vollständige Beseitigung von Hundekot geeignete Hilfsmittel" mit sich führen muss. Bald soll es dafür die Vorzeigepflicht geben.

Hundehaufen mitten auf dem Gehweg sind vielen Menschen ein Dorn im Auge. Im Straßenreinigungsgesetz der Stadt Berlin gibt es sogar einen Paragrafen, der Hundehalter verpflichtet, den Kot ihrer Tiere zu entfernen.

Dies konnte bisher allerdings nicht kontrolliert werden. So musste etwa man nicht nachweisen können, dass man tatsächlich einen Kotbeutel oder ähnliches mit sich führt. Wer nicht gerade auf frischer Tat ertappt wurde, kam meist davon.

Geplante Gesetzesänderung

Durch eine geplante Änderung soll es nun für Hundebesitzer zur Pflicht werden, bei einer Kontrolle ein "geeignetes Hilfmittel" vorzuzeigen. Sollte man dazu nicht in der Lage sein, droht eine Strafe von 35 Euro. Im Falle einer wiederholten Missachtung kann es sogar zu einem Bußgeld von bis zu 250 Euro kommen.

Michael Karnetzki, Bezirksstadtrat für Ordnung im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, begrüßt gegenüber der "Berliner Morgenpost" die neue Regelung und sagt, durch sie sei "eines der zentralen Vollzughindernisse für die Kontrolle der sogenannten Kotbeutel-Mitführpflicht beseitigt."

Es gibt ein Schlupfloch

Kritische Stimmen merken allerdings an, dass es sich nicht um eine Vorzeigepflicht für Kotbeutel im speziellen handle, sondern nur von "geeigneten Mitteln" die Rede sei, die im Zweifel auch ein Taschentuch sein könnten.

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