Das slowakische Verfassungsgericht hat in einem Urteil am Mittwoch den Gesundheitsbehörden des Landes die Überwachung von Handydaten untersagt. Die sozialdemokratische Opposition hatte gegen eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes durch die konservativ-populistische Regierung Beschwerde eingelegt. Das Ziel der Überwachung war, Corona-Infizierte bzw. ihre Kontaktpersonen besser verfolgen zu können.
Oppositionspolitiker begrüßten die Entscheidung der Höchstrichter. Die Gesetzesnovelle von Ende März sei mit dem Ausmaß ihres Eingriffs in Datenschutz und Bürgerrechte „beispiellos in Europa“ gewesen, erklärte der sozialdemokratische Vizeparteichef und ehemalige Gesundheitsminister Richard Rasi dem TV-Nachrichtensender TA3.
Kein Grundsatzurteil gegen Handy-Überwachung
Der Präsident des Verfassungsgerichts stellte allerdings einschränkend klar, dass das Urteil die Gesetzesnovelle nicht völlig aufhebe, sondern nur vorerst außer Kraft setze. Auch hätten die Höchstrichter nicht grundsätzlich eine Handy-Überwachung verboten, sondern lediglich beanstandet, dass die Gesetzesnovelle Zweck, Dauer und Kontrolle der außerordentlichen Maßnahme nicht ausreichend definiert habe.
Als Nächstes wollen die Sozialdemokraten eine Handy-App bekämpfen, mit der die Einhaltung verpflichtender Quarantäne bei Corona-Verdacht überwacht werden soll. Die Anwendung befindet sich derzeit in der Entwicklungsphase.