Der Oberste Gerichtshof bestätigt das Kuh-Urteil. Grund: Der Landwirt hätte um die Gefährlichkeit der Mutter-Kuh wissen müssen. Droht jetzt das Aus für die Almwirtschaft?
Hintergrund: Im Juli 2014 wurde eine deutsche Touristin mit ihrem Hund auf einer Alm von Kühen attackiert und zu Tode getrampelt. Sie hatte sich mit ihrem Hund zu nah an die Kühe, die gerade erst gekalbt hatten herangewagt, wodurch sich diese in ihrem Beschützerinstinkt bedroht fühlten.
Seitdem tobte ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Landwirt und dem Witwer der Frau. Obwohl das Ober-Landes-Gericht Innsbruck der Frau eine Teilschuld bei der Deutschen sieht, muss der Alm-Bauer zahlen. Der Streitwert lag bei 490.000 Euro! Jetzt wurde das Urteil des OLG Innsbruck vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Der Alm-Bauer hätte demnach wissen müssen, dass die Kühe nach dem Kalben aggressiv sind und sie einzäunen müssen.
Unsicherheit für die Almwirtschaft
Die Landwirte kritisieren dieses Urteil als realitätsfern. Es ist so üblich, dass Kühe ihre Sommer auf den Almen zwischen frischem Gras und Alpenkräutern in Freiheit verbringen. Entsprechend des Urteils müssten die Bauern ihre Kühe zukünftig auf den Almen einzäunen. Sonst kann es teuer werden, wie der vorliegende Fall zeigt.
So viel muss der Landwirt bezahlen:
Die Schadenersatzsumme ist in diesem Urteil sehr hoch ausgefallen. Der Witwer erhält monatlich 606 Euro an Rente, der Sohn 176 Euro. Desweiteren muss der Landwirt 53.911 Euro Schadenersatz an den Witwer und 23.750 Euro an den Sohn bezahlen.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs hat einen Präzedenzfall geschaffen, der große Auswirkungen auf die heimische Landwirtschaft haben kann. Die Landwirte müssen sich die Frage stellen, ob sie ihre Almen weiter für Besucher geöffnet halten, oder ihre Kühe zukünftig nicht mehr dort weiden lassen.