Skandal: Polizei erhielt Befehl, Menschen von Demo-Teilnahme abzuhalten

14.01.2021 11:13

Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht in Verfassungsrang. Die Versammlungsfreiheit wird durch das Staatsgrundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert. Wochenblick wurden von erzürnten Beamten Daten zugespielt, nach denen es einen schriftlichen Befehl gegeben habe, Menschen durch „Maßnahmen“ die Teilnahme an Demonstrationen zu erschweren oder zu verhindern. Diese Strategie sei auch geglückt, wie aus einem weiteren Dokument in stolzem Tonfall hervorgeht. Anwälte geben sich über dieses „unverfrorene Sittenbild“ in der Behörde entsetzt.

Schockierte Beamte traten mit einem brisanten Dokument an Wochenblick heran. Es soll sich um einen schriftlichen Einsatzbefehl im Rahmen der aktuellen Polizeieinsätze gegen Demonstrationen und „Spaziergänge“ in Oberösterreich handeln: „Durch sämtliche Maßnahmen sollte den „Spaziergängern“ die Teilnahme zumindest erschwert oder verhindert werden, zumal nicht alle mitmarschierende Personen den unmittelbaren Maßnahmengegnern, Covid-Leugnern dgl zuzurechnen sind und dadurch ev von einer (weiteren) Teilnahme abzuhalten sind.“ (sic!)

Vorweg: Wir haben selbstverständlich bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich nachgefragt, ob es sich um einen authentischen Einsatzbefehl handelt. Dies wurde weder bestätigt noch bestritten. Wir haben aber keinen Zweifel daran, dass es sich um ein echtes Dokument handelt. Der Verfasser scheint sich in seinem Tun so sicher zu fühlen, dass er kein Problem darin sah, einen möglicherweise grob verfassungswidrigen Befehl in Schriftform zu erteilen.

Anwälte vermuten rechtswidrigen Befehl

Nach Ansicht mehrerer Anwälte ist diese Anweisung rechtswidrig, da es nicht Aufgabe der Polizei ist, das demokratische Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch Einschüchterung zu unterbinden. Wenn man als Gegenargument anführt, dass es sich bei manchen „Spaziergängen“ nicht um angemeldete Kundgebungen handelt, sollte man auch berücksichtigen, dass es kein geltendes Recht oder Gesetz gegen das Spazierengehen von Bürgern gibt. Im Gegenteil, Spazierengehen ist sogar in Anschobers umstrittenen Corona-Verordnungen ausdrücklich vorgesehen.

Die EMRK und das Staatsgrundgesetz sehen eine Anmeldepflicht für Veranstaltungen nicht explizit vor, eine solche ist im niederrangigen Versammlungsgesetz geregelt. „Der Gesetzgeber darf die Versammlungsfreiheit daher nur so weit einschränken, als die zu treffenden Maßnahmen verhältnismäßig, dh. im öffentlichen Interesse gelegen und zur Zielerreichung geeignet, erforderlich und adäquat sind.„, so die rechtliche Erklärung auf der Seite der WKO. Das Versammlungsgesetz verbietet übrigens die Verhüllung der Gesichter der Teilnehmer, weshalb eine Maskenpflicht bei Versammlungen eigentlich gesetzwidrig ist.

Viele politisch opportune Kundgebungen werden geduldet

Wenn die Polizei also eine nicht angemeldete Versammlung vorfindet, ist diese nicht automatisch aufzulösen. Bei vielen Versammlungen von linken, linksextremen aber auch ausländischen Gruppierungen setzt man oft auf Deeskalation und lässt den Dingen abgesehen von Identitätsfeststellungen und Anzeigen in der Regel seinen Lauf. Selbst diese Maßnahmen sind bei politisch opportunen, unangemeldeten Veranstaltungen schon öfter entfallen. Im vorliegenden Fall wäre eine Auflösung aus „Gründen der Gesundheit“ im Rahmen der behaupteten Pandemie vielleicht möglich, würde aber bei einer späteren gerichtlichen Klärung nicht unbedingt halten. Das dürfte auch der Grund dafür sein, weshalb „Spaziergänge“ bislang eher von starker Polizeipräsent begleitet aber nicht aufgelöst wurden.

In keinem Gesetz ist aber vorgesehen, dass Polizeikräfte durch Anwesenheit in großen Massen und damit einhergehende Einschüchterungsmaßnahmen Menschen die Teilnahme an Veranstaltungen „erschweren oder verhindern“ dürfen, wie weiter oben angeführt ist. Eine solche Vorgangsweise erinnert an Diktaturen, die in politisch nicht genehmen Ländern vom öffentlich-rechtlichen Medium sehr gerne scharf kritisiert wird. Neu ist diese Polizeistrategie freilich nicht – allerdings erscheint es ungewöhnlich, dass entsprechende Befehle in dieser Klarheit schriftlich erteilt werden.

Polizeiführung stolz: Strategie war auch schon „erfolgreich“

Und: Die Strategie dürfte schon einige Male erfolgreich gewesen sein. Davon ist man innerhalb der Oberösterreichischen Polizeiführung überzeugt. Bei der polizeilichen Begleitung eines „Corona-Spaziergangs“ in Gmunden sollen sich Polizeikräfte damit gebrüstet haben, friedliche Bürger von ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit abgehalten zu haben. Hierzu liegt uns folgender Textauszug vor: „Aufgrund der großen Polizeipräsenz nahmen zahlreiche Personen vom Vorhaben, an der Veranstaltung teilzunehmen, Abstand.“ (sic!) Bei diesem „Erfolg“ gegen die Menschen von Gmunden handelte es sich ebenso um die Begleitung eines nicht angemeldeten „Spaziergangs“. Interessant: „Es konnten keinerlei Übertretungen der geltenden Corona-Bestimmungen festgestellt werden.“, heißt es in dem Dokument weiter.

Auch seltsam: Namen von Ärzten wurden notiert

Auch ein anderes Ereignis, das Wochenblick von verschiedenen Zeugen zugetragen wurde, stimmt nachdenklich. Als die Bereitschaftseinheit der Polizei wohl auf Anweisung von Landespolizeidirektor Andreas Pilsl bei der letzten friedlichen Demo am Linzer Hauptplatz eskalierte, forderte man von Teilnehmern ohne Mund-Nasen-Schutzmaske, ihre Befreiungsatteste vorzulegen. Diese Atteste wurden dann von Polizeibeamten abfotografiert und die Namen der ausstellenden Ärzte zusätzlich notiert. Offenbar droht Ärzten, welche Atteste zur Maskenbefreiung ausstellen, behördliche Schikane oder rechtliche Verfolgung. Davon kann auch der bekannte Dr. Peer Eifler ein Lied singen. Wer in Österreich die Wahrheit sagt, braucht momentan ein schnelles Pferd. Auch zu diesem Sachverhalt wollte die Landespolizeidirektion bislang keine Stellungnahme abgeben.

Polizeigewerkschaft „unglücklich“

Zumindest die den Freiheitlichen nahestehende Polizeigewerkschaft AUF beschwert sich immer vehementer über den „politischen Missbrauch“ der österreichischen Exekutive. Schon im November erklärte man, dass die Polizei nicht aus Leibeigenen der Regierung bestünde. Am 8. Jänner veröffentlichte die AUF Oberösterreich einen interessanten Artikel mit dem Titel „Polizei zwischen den Fronten“. Darin steht unter anderem: „Wenn unbescholtene Bürger auf die Straße gehen, um friedlich gegen staatlich verordnete Einschränkungen ihrer Grund- und Freiheitsrechte zu demonstrieren, nehmen sie ihr verfassungsrechtlich geschütztes Anrecht auf Versammlungsfreiheit wahr. 
Dies unabhängig davon, ob ihre Ansichten dumm oder intelligent und ihre Forderungen falsch oder richtig sind!“ und „Demonstrationen notfalls mit Gewalt zu unterbinden hat historisch betrachtet fast immer zu massiven Kollateralschäden geführt.“ Man darf also keineswegs davon ausgehen, dass alle Polizisten hinter den politisch motivierten Befehlen ihrer Führung stehen. Dies sollten sich Demonstranten stets vor Augen halten und Polizeibeamte mit Respekt vor dem schwierigen und gefährlichen Beruf behandeln.

Vorsicht vor weiteren Eskalationen

Solange in Oberösterreich die Doktrin der Eskalation, Provokation und Schikane von Demo-Teilnehmern bzw. Menschen, die sich zu einer Demo hinbewegen, gültig ist, sollte jeder kritische Bürger besonders besonnen und betont höflich und gewaltfrei agieren. Es ist Teil des Konzeptes, aggressives Verhalten mittels Bodycams zu dokumentieren. Wahrscheinlich sollen „unschöne Szenen“ dazu dienen, weitere Veranstaltungsverbote zu argumentieren. Es ist jedenfalls nicht hilfreich, Frust über die überzogenen oder gar unangemessenen Corona-Maßnahmen an einzelnen Beamten auf der Straße auszulassen.

Quelle