Schluss mit riesigen Barzahlungen: EU-Kommission plant Obergrenze von 10.000 Euro

11.05.2021 11:31

Die Redensart "Nur Bares ist Wahres" soll zukünftig EU-weit nur noch für Bargeldzahlungen bis 10.000 Euro gelten. Die EU-Kommission plant, im Juli eine entsprechende Obergrenze einzuführen.

Zahlen Sie lieber bar oder mit Karte?  Stellt sich diese Frage häufig bei moderaten Beträgen an der Supermarktkasse, soll sie den Bürger:innen der EU ab dem kommenden Juli abgenommen werden – jedoch erst bei Zahlungen ab einer Höhe von 10.000 Euro.

Im Kampf gegen Geldwäsche plant die EU-Kommission ein entsprechendes Gesetz vorzustellen: "Wir reden über eine Obergrenze von 10.000 Euro. So viel Geld in den Taschen herumzutragen, ist ganz schön schwer. Die meisten Menschen machen das nicht", sagt Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung". 

"Big Bang" im Kampf gegen Geldwäsche

Die neue Obergrenze ist dabei nur ein Vorschlag eines ganzen Pakets an Gesetzesvorschlägen, welches die EU-Kommission im Juli vorstellen will. Das übergeordnete Ziel: Den jahrelangen Kampf gegen Geldwäsche weiter vorantreiben. Nachdem hierfür bereits im Jahr 2016 die Ausgabe von 500-Euro-Scheinen gestoppt wurde, soll nun auch eine Behörde ins Leben gerufen werden.

So erklärte Finanzmarktkommissarin McGuinness der "Süddeutschen Zeitung", sie wolle mit der Unterstützung der anderen Mitgliedstaaten der Union die Einrichtung einer EU-Behörde anstoßen: "Sie wird viele Befugnisse haben und die Anti-Geldwäsche-Politik bestimmter großer Banken direkt überwachen." Neben dem Kampf gegen Geldwäsche soll diese Behörde auch der Terrorfinanzierung entgegentreten. Das gesamte geplante Paket sei in den Augen von McGuinness ein regelrechter "Big Bang" – ein großer Knall.

Bisher gibt es nur in einigen EU-Staaten festgelegte Obergrenzen für Zahlungen mit Schein und Münze: Liegt sie in Frankreich beispielsweise bei 1000 Euro, kann man in Griechenland nur bis zu einer Summe von 500 Euro bar bezahlen – danach gelten nur noch Karte oder Überweisung als zulässige Zahlungsmethoden. In Deutschland hingegen gibt es bisher keine Obergrenze, Beträge können also in unbegrenzter Höhe mit Bargeld beglichen werden.

Jedoch gibt es auch hier Regelungen: Wer mehr als 10.000 Euro in bar bezahlen möchte, muss sich identifizieren und seinen Ausweis vorzeigen. Die so gemachten Angaben muss der Empfänger aufzeichnen und aufbewahren. Mit dem von der EU-Kommission angedachten Gesetzesvorschlag würde eine EU-einheitliche Regelung für alle Mitgliedsstaaten realisiert werden.

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