Rückruf Babynahrung: Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung drohen

12.06.2020 16:05

Ein Schweizer Unternehmen muss Babynahrung zurückrufen. In den Produkten ist ein für Säuglinge gefährliches Bakterium gefunden worden.

Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen warnt in einer Mitteilung vor dem Konsum eines Produktes. Dabei handelt es sich um die Babynahrung Bimbosan Getreidebeikost "Bio-Hosana" und "Bio-2". In den Produkten konnte eine Belastung von Cronobacter spp. nachgewiesen werden.

Babynahrung von Bimbosan kann gefährliche Infektionen bei Säuglingen auslösen

Der Schweizer Babynahrungshersteller muss die Babynahrung zurückrufen, weil die darin gefundenen Bakterien für Neugeborenen und Säuglinge bis 12 Monate extrem gefährlich sein können. Der Konsum kann zu schwerwiegenden Infektionen wie Meningitis (Hirnhautentzündung, einer Blutvergiftung oder nekrotisierender Enterokolitis, einer gefährliche Darmerkrankung, führen.

Rückruf: Cronobacter – Schweizer Behörde warnt vor Bimbosan Babynahrunghttps://t.co/LjFJ7mOYdu pic.twitter.com/HRC0zd8bnc

— Produktwarnung (@Produktwarnung1) June 9, 2020

Besondere Vorsicht ist bei Frühgeborenen und durch Erkrankungen vorgeschädigten, immungeschwächten Säuglingen geboten. Folgende Produkte sind von dem Rückruf betroffen:

Getreidebeikost "Bio-Hosana" 3-Korn im Nachfüllbeutel 300 Gramm

Lotnummer: L19432S1

Mindesthaltbarkeitsdatum: 19.07.2021

Getreidebeikost "Bio-2" Hafer und Dinkel im Nachfüllbeutel 300 Gramm

Lotnummer: L27057200201

Mindesthaltbarkeitsdatum: 13.10.2021

Rückruf: Betroffene Babynahrung wird auch online verkauft

"Cronobacter sakazakii ist ein spezifisches Bakterium, das für sehr kleine Babys (bis 2 Monate) und Frühgeburten in sehr seltenen Fällen eine Gesundheitsgefahr darstellen kann", erklärte Bimbosan in einer Stellungnahme. "Einzig bei Säuglingsanfangsmilchen (bis 6 Monate) darf Cronobacter nicht vorkommen. In Folgenahrungen (ab 6 Monaten) und in Beikost besteht kein Lebensmittelsicherheitskriterium für Cronobacter spp."

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Da aber die betroffenen Produkte laut Hersteller für Kleinkinder ab vier ("Bio-Hosana") und fünf Monaten ("Bio-2") geeignet sein sollen, entspricht das Auftreten des Bakteriums in der Babynahrung nicht den Schweizer Gesundheitsstandards. Die Produkte werden zwar in der Schweiz verkauft, da dort aber auch viele deutsche Verbraucher in Grenznähe einkaufen, ist der Rückruf auch für sie relevant. Zudem kann die Babynahrung auch online bestellt werden.

Quelle