Kritiker der neuen Schwarz-Grünen Regierung argwöhnen, dass die ohnehin schon kärgliche Meinungsfreiheit in Österreich in Hinkunft noch mehr eingeschränkt werden könnte. Doch bereits bevor die neuen Minister ihre Ämter einnehmen, leistete sich der scheidende „neutrale Verwalter“ Wolfgang Peschorn noch eine letzte Amtshandlung: Ab sofort sollen Herkunft, Rasse oder Religion von Straftätern wieder verschleiert werden dürfen.
Österreichs Spitzenbeamte haben den Geist der Monarchie 100 Jahre lang bewahrt. Nicht die Beamten dienen dem Steuerzahler sondern der Steuerzahler gilt als Untertan und Bittsteller. Während man in einer funktionierenden Demokratie davon ausgehen sollte, dass der vom Steuergeld bezahlte Staatsdiener im Rahmen seiner Möglichkeit alles macht, um den Wähler als Auftraggeber zufriedenzustellen und auf Wunsch mit Informationen zu versorgen, laufen die Dinge in Österreich traditionell anders. Der Staat und seine Bediensteten veröffentlichen prinzipiell nur das, was sie für richtig halten. Dies gilt sowohl für die Pressearbeit als auch für die Veröffentlichung von Statistiken.
Vollständige Informationen nur, wenn „nötig“
So hat Wolfgang Peschorn laut Medienberichten festgehalten, dass „Herkunft, Rasse oder Religion von Straftätern“ nur kommuniziert werden sollen, „wenn es für Zweck und Ziel der Kommunikation auch nötig ist. Dies hat stets unter dem Blickwinkel der Menschenrechte und des Datenschutzes zu erfolgen.“ Abgesehen davon, dass die Menschenrechte im Verfassungsrang und der Datenschutz als Teil der österreichischen Gesetzgebung ohnehin von einheimischen Beamten zu beachten sind, könnte der Zweck und Inhalt Direktive kaum schwammiger formuliert werden. Im Endeffekt obliegt es dem Ermessen des jeweiligen Mitarbeiters der Pressestellen, ob er eine Information als „nötig“ erachtet. Angesichts der Zusammensetzung der künftigen Regierung dürfte dies wohl eher selten der Fall sein.
FPÖ-Kickl wollte als Innenminister umfassend informieren
Der frühere FPÖ-Innenminister Herbert Kickl hatte versucht, diese Doktrin zumindest aufzuweichen. Ab 1. Mai 2019 trat ein Erlass in Kraft, welcher die Nennung der Herkunft von Straftätern explizit vorsah. Bereits Interims-Minister Eckart Ratz hatte diesen Erlass „evaluieren“ lassen. Die Anweisung Kickls, die Bevölkerung vollständig und umfassend zu informieren, war von Anfang an auf Kritik gestoßen. So kommentierten die NEOs damals, dass die Herkunftsnennung gegen Empfehlungen des Europarates verstoßen würde. „Die Polizei solle keine feindseligen Haltungen und Vorurteile gegenüber Minderheiten befeuern.“
Über 50% ausländische Straftäter in den Gefängnissen
Tatsächlich richtig ist, dass Österreichs Gefängnisse weit über die Hälfte mit Straftätern ausländischer Herkunft sowie Menschen mit Migrationshintergrund gefüllt sind. Die große Wochenblick-Recherche hat ergeben, dass bei über 50 Prozent der Tötungen im vergangenen Jahr Fremde für die Taten verantwortlich zeichneten. Dies wäre nicht weiter berichtenswert, wenn Österreich einen ungefähr identischen Anteil an Fremden als Einwohner hätte. Tatsächlich aber sind fünfzehn Prozent der in Österreich als Ausländer aufhältigen Personen in manchen Kriminalitätsbereichen für weit mehr als die Hälfte der Straftaten verantwortlich. Das ist statistisch signifikant. Das ist bewiesen. Und somit ist die Herkunft der Täter im Rahmen eines sauberen Journalismus, der berichten und nicht erziehen will, mehr als relevant.
Kickl zählt Zerstörungswerk der Übergangsminister auf
Mit der Abänderung des Erlasses „ist künftig eine transparente Information der Bürger über die Herkunft von Straftätern nicht mehr sichergestellt“, kritisierte heute FPÖ-Klubobmann NAbg. Herbert Kickl. „Die Zeit der Übergangs-Innenminister endet also, wie sie begonnen hat“, erinnert Kickl an die Aufhebung der 1,50-Euro-Verordnung für die Bezahlung von gemeinnützigen Asylwerber-Tätigkeiten durch den Kurzzeit-Minister Eckart Ratz. „Damit verfestigt sich der Eindruck, dass die primäre Aufgabe dieser Übergangs-Minister nicht das Gestalten und auch nicht das Verwalten, sondern das Zerstören war. Dafür wurden sie von der ÖVP samt ihren tiefschwarzen Kabinetten installiert“, so Kickl. Ab jetzt gelte im Innenministerium wieder die alte ÖVP-Niederösterreich-Doktrin, die da laute: Die Bürger haben ein Recht, das zu erfahren, was wir ihnen verkünden wollen.
Die Ursprünge der Verschleierungstaktik
Der Grund, weshalb in Deutschland und Österreich damit begonnen wurde, die Herkunft von Straftätern zu verschweigen, ist übrigens schon 50 Jahre alt. Im Jahr 1971 regte der Deutsch-Amerikanische Club (VDAC) an, „bei der Berichterstattung über Zwischenfälle mit US-Soldaten darauf zu verzichten, die Rassenzugehörigkeit der Beteiligten ohne zwingend sachbezogenen Anlass zu erwähnen.“ Der Hintergrund dieses Vorschlags waren offensichtlich gehäufte Vorfälle von Straftaten im Umfeld von US-Basen im deutschen Bundesgebiet. Am Anfang der Entwicklung standen also PR-Interessen der US-Streitkräfte in Deutschland. In den 90er Jahren wurde diese Empfehlung auf Wunsch von Verbänden der Sinti und Roma nochmals nachgeschärft.