Sein Vieh genießt recht unbekümmert und friedlich die Zeit auf der steirischen Sommeralm. Doch nach der tödlichen Kuhattacke auf eine deutsche Touristin in Tirol und dem für den Rinderhalter existenzbedrohenden Urteil will Hannes Willingshofer kein Risiko eingehen: Ab sofort ist der Weg durch die Alm gesperrt.
Bis zu 400 Wanderer pro Tag marschieren über den zwei Kilometer langen Weg, um dann bei Hüttenwirtin Martina Gohla Most und Speck zu genießen. Doch ab sofort ist der beliebte Jausen-Stützpunkt im Bezirk Weiz nur noch über Umwege erreichbar. Denn der 47-jährige Rinderbauer zieht angesichts des letztinstanzlichen Urteils des Obersten Gerichtshofes, der seinem Tiroler Kollegen eine Teilschuld am Tod der deutschen Urlauberin gab, die Reißleine.
Die Touristin war mit ihrem Hund über die grünen Matten gewandert, als die Herde sie angriff. Dem Witwer wurden 54.000 Euro, dem Sohn der Frau 24.000 Euro zugesprochen. Insgesamt muss der Landwirt monatlich 780 Euro Rente an die Hinterbliebenen zahlen. Dabei hatte das Ehepaar sogar Warntafeln ignoriert.]
„Diese existenzbedrohenden Strafen muss ich verhindern“
„Es tut mir für die Hüttenwirtin leid. Aber genau diese existenzbedrohenden Strafen will und muss ich verhindern“, begründet der „Grom-Bauer“ seinen drastischen Entschluss, das Betreten seiner Alm mittels Elektrozäunen zu verbieten. Und zwar ab sofort und bis auf Weiteres. Zur Vorsichtsmaßnahme, die sich - wie er betont - nicht gegen den Tourismus richtet, hat den Landwirt auch die Mutterkuhhaltung bewogen: „Kälbchen auf der Weide können den Beschützerinstinkt der Herde wecken.“
Während die Hüttenwirtin Verständnis für den Halter der 30 Rinder der alten Haustierrasse der Murbodner zeigt, wartet dieser gespannt auf eine Sitzung und mögliche Lösungsvorschläge des Almwirtschaftsverbandes am Dienstag.