Mutmaßlicher Vergewaltiger kommt wegen Corona aus U-Haft frei und erschießt sein Opfer

12.08.2020 14:55

Ein wegen Vergewaltigung angeklagter US-Amerikaner hat zuerst sein Opfer und dann sich selbst getötet. Der Mann war auf Kaution aus der Haft entlassen worden - wegen eines zu hohen Infektionsrisikos im Gefängnis.

Ibrahim B. wartete auf seinen Prozess – der US-Amerikaner sollte im Oktober vergangenen Jahres die junge Frau Karla D. in ihrer Wohnung vergewaltigt haben. D. hatte Ibrahim B. nach dem Vorfall angezeigt, der 33-Jährige aus dem US-Bundesstaat Virginia saß seitdem in Untersuchungshaft, ohne die Möglichkeit, auf Kaution freizukommen. Das änderte sich allerdings mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie.

Seine Anwälte machten geltend, dass ihr Mandant im Gefängnis einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sei, berichtet die "Washington Post". Der zuständige Richter entschied daraufhin tatsächlich, dass B. gegen die Zahlung einer Kaution von 25.000 Dollar unter Auflagen freikommen konnte. Für Karla D. bedeutete das den Tod: Ihr Peiniger nutzte seine Freiheit nach Angaben der Polizei, um sein Opfer aufzusuchen und zu ermorden. Danach nahm er sich selbst das Leben.

Mutmaßlicher Täter tötet sich nach Verfolgungsjagd selbst

Nach Polizeiangaben fuhr B. am 29. Juli in den Morgenstunden zum Haus von Karla D. und gab dort mehrere Schüsse auf sein Opfer ab. Die Frau wurde von den Beamten tot aufgefunden, der Täter war geflüchtet. Nach ihm wurde mit Fahndungsaufrufen gesucht, die Polizei warnte die Bevölkerung, B. sei "bewaffnet und gewalttätig". 

Erst am Mittwoch vergangener Woche gelang es der Polizei, den Täter ausfindig zu machen, berichtet die "Washington Post". Es kam zu einer Verfolgungsjagd, bei der der Gesuchte offenbar die Kontrolle über sein Auto verlor und verunglückte. Anschließend habe er mit einer Schusswaffe versucht, sich selbst zu töten, teilte die Polizei mit. B. starb einige Tage später im Krankenhaus an seinen Verletzungen.

Der Prozess wegen Vergewaltigung war wegen der Coronavirus-Pandemie von März auf August verschoben worden. B.s Anwälte hatten in ihrem Antrag auf Freilassung nicht nur mit dem Infektionsrisiko für ihren Mandanten, sondern auch für sich selbst argumentiert. Tatsächlich ist es in einigen US-Gefängnissen bereits zu Coronavirus-Ausbrüchen gekommen. In einem Gefängnis in Texas infizierten sich mehr als tausend Insassen mit dem Virus.

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