Hartz IV -Empfänger klagen Heiratsgeld beim Jobcenter ein - DAS ist das Urteil...

31.07.2020 11:54

Ein Paar aus Mainz, das Hartz IV bezieht wollte heiraten. Doch es fehlte das Geld für Kleidung, Ringe und die Hochzeitsfeier. Also beantragten die Eltern zweier Kinder "Heiratsgeld" beim Jobcenter.

Hochzeiten können ziemlich teuer sein. Das wusste auch ein junges Pärchen aus Mainz, die sich das Ja-Wort geben wollten. Da die beiden aber Hartz IV-Empfänger sind, fehlte es an finanziellen Mitteln für einen Anzug, ein Brautkleid, Kleidung für ihre zwei Kinder, die Eheringe und die Hochzeitsparty. Das Paar beantragte "Heiratsgeld" beim Jobcenter, die die Anfrage ablehnte: Heiratskosten sind in Hartz IV-Leistungen nicht eingeschlossen.

"Heiratsgeld": So entschied das Sozialgericht

Daraufhin klagte das Paar beim Sozialgericht Mainz Gewährung von Prozesskostenhilfe ein - und scheiterte erneut, da "Heiratsgeld" nicht vorgesehen sei. Zudem kann einem Darlehn nur in einer Notlage stattgegeben werden. Zudem gab das Sozialgericht zu bedenken, dass die Eheschließung auch ohne großen Kostenaufwand möglich sei und dies nicht aus Steuermitteln finanziert werden müsse.

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