Graz: Kunasek kritisiert Freilassung mutmaßlicher Islamisten

13.02.2020 11:49

Die Entlassung zweier Tschetschenen, denen eine Mitwirkung an der Planung von Anschlägen vorgeworfen wird, lässt die Wogen in Graz hochgehen. Die Freiheitlichen wollen nun eine parlamentarische Anfrage an die grüne Justizministerin Alma Zadić stellen.

Wie die Krone am Montag berichtete, legten die Anwälte der beiden Migranten (25, 31) erfolgreiche Beschwerde gegen deren Untersuchungshaft ein. Der Haftbefehl wurde „mangels Vorliegens eines dringenden Tatverdachtes“ aufgehoben – sehr zum Unmut der steirischen FPÖ, die ein „entschlossenes Vorgehen gegen Dschihadismus und Terrorismus“ fordert.

Kunasek: Radikalen Islam „mit allen Mitteln“ bekämpfen

FPÖ-Landesparteiobmann Mario Kunasek bekräftigte in einer Aussendung, dass die Blauen die Enthaftung von Terror-Verdächtigen „äußerst kritisch“ sehen. Gerade angesichts spektakulärer Dschihadistenprozesse im Graz in den vergangenen Jahren gelte es, das Vorgehen genau zu „beleuchten“. Zu diesem Zweck will man eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Alma Zadić richten.

Denn ein entschiedenes Handeln gegen Islamismus müsse „im Fokus aller sicherheitspolitischen Bestrebungen stehen“. Er sieht die österreichische Politik in der Pflicht, den radikalen Islam „mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen“. Im konkreten Fall bedeute dies die „restlose“ Aufklärung der Hintergründe der Haft-Entlassung.

Anschläge im In- und Ausland geplant?

Bis auf die Freilassung der beiden Tschetschenen ist der genaue Ermittlungsstand im Fall unbekannt. Die Männer stehen im Verdacht, sich als Komplizen des bereits mehrmals wegen terroristischer Vereinigung verurteilten Sergo P. (24) betätigt zu haben. Angeblich hätte der Weihnachtsmarkt am Wiener Stephansplatz zwischen Heiligabend und Neujahr zum Ziel eines Anschlages werden sollen. Ein Tippgeber konnte dies aber rechtzeitig vereiteln – am 12. Dezember fand der Zugriff statt.

Der Gruppe wird zudem vorgeworfen, auch Salzburg sowie weitere europäische Staaten mit Terrorakten überziehen zu wollen. Im Fall der beiden Tschetschenen konnte eine Hausdurchsuchung einen entsprechenden Verdacht allerdings vorerst nicht erhärten. Ihre Anwälte sprechen von „reiner Verleumdung” beziehungsweise „unverständlichen” Maßnahmen gegen ihre Mandanten.

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