Fürst: „EU müsste Orbán einen Orden umhängen“

13.02.2020 11:48

Mit einer umfassenden Verteidigung des ungarischen Premierministers Viktor Orbán (FIDESZ) lässt die oberösterreichische FPÖ-Nationalratsabgeordnete Susanne Fürst jetzt aufhorchen.

Die gebürtige Linzerin Fürst (50) ist selbst Juristin bei einer Welser Kanzlei und für die Freiheitlichen in der gegenwärtigen Gesetzgebungsperiode stellvertretende Klubobfrau. Außerdem agiert sie als Verfassungssprecherin der Partei und sitzt im Ausschuss für Menschenrechte. Sie kann nicht nachvollziehen, weshalb die EU-Kommission das „tapfere Ungarn“ wegen dessen „bedachter Asylpolitik“ beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verklage. Das Verfahren hält sie für einen „Skandal“.

Fürst: Orbán sollte Orden für Standhaftigkeit bekommen

Denn Ungarn müsse sich verantworten, weil sich sein Regierungschef Orbán gegen „die von Brüssel gewollte unkontrollierte und verantwortungslose Einwanderung“ stelle. Die Anklage stütze sich darauf, dass unser Nachbarland von illegal ins Land gekommen Personen verlange, dass diese ihren Asylantrag in eigens eingerichteten Transitzonen stellen. Dort müssen sie dann bis zum Abschluss ihres Verfahrens warten. Bei positivem Bescheid dürfen sie einreisen – bei negativem werden sie nach Serbien abgeschoben.

Fürst unterstützt diese Maßnahmen: „Vollkommen richtig so!“ Dem Verfahren selbst kann sie wenig abgewinnen. Sie ist der Ansicht, dass die EU-Kommission Viktor Orbán für dessen „Standhaftigkeit eigentlich jeden Tag einen Orden umhängen müsste“. Stattdessen betrachte sie dies als Verstoß gegen das EU-Recht. Hier denkt Fürst wohl an eine Reparatur der Bestimmungen: „Was stimmt mit dem EU-Recht nicht, wenn dies EU-rechtswidrig ist?“

EU-Kommission will Asylanträge außerhalb Transitzonen

Die EU-Behörden sind der Ansicht, dass Asylwerber ihre Begehre auch an anderen Stellen in Ungarn stellen können müssen. Außerdem hält die Kommission für unzulässig, dass es zu Abschiebungen kommen kann, wenn ein Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Dieser Fall ist derzeit vorgesehen, wenn ein Asylantrag außerhalb der dafür vorgesehenen Transitzonen geschieht.

Die nunmehrige Verhandlung, die am Montag dieser Woche begann, ist die Folge eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn. In einem Austausch von schriftlichen Stellungnahmen hatte sich das Land zwar bereits gerechtfertigt – nach Ansicht der EU-Kommission allerdings unzureichend. Nun muss die große Kammer des EuGH entscheiden.

Quelle