Die wichtigsten Fragen und Antworten zur AfD-Verbotspetition: So geht es jetzt weiter

05.02.2024 11:13

Am Mittwoch nahm die Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig die Petition "Prüft ein AfD-Verbot!" entgegen. Mehr als 800.000 Menschen haben diese bereits unterschrieben und wollen so erreichen, dass der Bundesrat ein Partei-Verbotsverfahren der AfD anstrengt. Doch die Hürden dafür sind hoch. Wir klären die Fragen rund um die Petition.

Wer steht hinter der Petition?

Die Petition wurde im August 2023 von den Betreibern des Faktencheck-Blogs "Volksverpetzer“ gestartet. Der Blog berichtet kritisch über die AfD und rechtsextreme Bewegungen in Deutschland.  Er wurde vom Journalisten Thomas Laschyk gegründet. Eine Reihe von Prominenten unterstützt die Petition öffentlich: Unter den Erstunterzeichnern sind die Moderatorin Ruth Moschner, die Schauspielerin Nora Tschirner und "Die Ärzte“-Musiker Bela B. 

Worum geht es in der Petition?

Die Petition fordert den Bundesrat auf, das Bundesverfassungsgericht mit der Prüfung eines AfD-Verbots zu beauftragen. Das Grundgesetz sieht ein Parteienverbot vor, wenn es genug Beweise gibt, dass eine Partei die Demokratie gefährdet. Die Unterzeichner der Petition wollen dies vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Falls das Bundesverfassungsgericht dabei genug Belege findet, dass die AfD die Demokratie in Deutschland gefährdet, verbietet es die Partei. Alternativ kann das höchste deutsche Gericht auch andere Maßnahmen beschließen: Dazu könnte unter anderem einen Entzug der Parteienfinanzierung oder das Verbot einzelner Landesverbände zählen.  

Wie funktionieren Petitionen?

Eine Petition darf in Deutschland grundsätzlich jeder einreichen. Anders als beispielsweise in der Schweiz haben sie keine rechtliche Wirkung, also eine rein beratende Funktion. Erreicht eine Petition in den ersten vier Wochen nach Veröffentlichung allerdings mindestens 50.000 Stimmen, muss der Petitionsausschuss des Bundestags offiziell dazu Stellung beziehen, was dem Thema in jedem Fall Aufmerksamkeit beschert. Dies gilt jedoch nur, wenn sich die Petition auch explizit an den Bundestag richtet und über dessen Petitionsplattform eingereicht wird – dies ist bei der "Prüft ein AfD-Verbot!"-Petition nicht der Fall.

Warum richtet sich die Petition an den Bundesrat?

Ein Parteienverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht beschließen. Das höchste deutsche Gericht darf jedoch nicht selbst aktiv werden: Die Bundesregierung, der Bundestag oder eben der Bundesrat muss ein Parteiverbotsverfahren zunächst beantragen. Die "Volksverpetzer"-Redaktion rechnet sich eigenen Angaben zufolge beim Bundesrat die besten Chancen aus. Dort sitzen die Vertreter der Länder: "Dadurch ist der parteipolitische Dauerstreit, den wir aus dem Bundestag kennen, hier nicht so ein hemmender Faktor", so "Volksverpetzer" auf ihrer Internetseite. Außerdem würden die Abgeordneten des Bundesrats die Gefahr durch die AfD eher spüren als ihre Kollegen in Bundestag und Regierung – schließlich wurden die AfD-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen durch den Verfassungsschutz bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Wie geht es jetzt mit der Petition zum AfD-Verbot weiter?

Mehr als 800.000 Menschen haben die Petition bisher unterschrieben. Am Mittwoch nahm Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig die Petition offiziell entgegen, für die "Volksverpetzer"-Redaktion ist damit eine wichtige Hürde geschafft. Ob der Bundesrat jetzt aber tatsächlich das Bundesverfassungsgericht mit einer Prüfung des Verbots beauftragt, steht noch nicht fest. Die "Volksverpetzer"-Redaktion geht davon aus, dass der Bundesrat zunächst eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster abwartet. Die AfD hatte gegen die Einschätzung der Partei als rechtsextremen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz geklagt, im März fällt in Münster das Urteil. Falls das Gericht den Verdachtsstatus bestätigt, kann der Bundesrat eigene Recherchen zur AfD anstellen – und abhängig vom Ergebnis das Bundesverfassungsgericht mit der Prüfung eines Verbots beauftragen.

Wurden bereits Parteien verboten?

1952 verbot das Bundesverfassungsgericht die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei (SRP), die sich als Nachfolger der NSDAP positioniert hatte. Vier Jahre später folgte das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KDP). Seitdem gab es keine erfolgreichen Parteiverbotsverfahren. 2001 beantragte der Bundesrat, dass das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der rechtsextremen NPD prüft. Nach Verfahrensfehlern wurde das Verfahren 2003 eingestellt. Ein weiteres Verfahren scheiterte 2017: Das Bundesverfassungsgericht urteilte, die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, habe aber nicht das Potenzial, die Demokratie in Deutschland zu gefährden. Im Januar schloss das Bundesverfassungsgericht jedoch die NPD, die sich mittlerweile in "Die Heimat" umbenannt hat, von der staatlichen Parteienfinanzierung aus.

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