Traunreut – Drei freilaufenden Hunden fiel eine Rehgeiß in einem Waldstück in der Traunau zum Opfer. Der zuständige Jagdpächter erstattete Anzeige. Die Traunreuter Polizei hat die Ermittlungen gegen die Hundehalterin aufgenommen. Der Pächter des Jagdrevieres hatte bereits am Freitag eine Anzeige bei der Polizeistation Traunreut aufgegeben.
Eine auswärtige Hundehalterin hatte ihre drei Hunde in dem Waldstück nahe der Kläranlage ausgeführt. Als sie sie nach eigenen Angaben ins Auto setze wollte, seien sie losgelaufen. Die Vierbeiner hatten daraufhin eine Rehgeiß gerissen. Ein Landwirt, der den Vorfall mitbekommen hatte und hinzukam, hatte noch versucht, den zuständigen Jagdpächter telefonisch zu erreichen. Als dieser nicht ans Telefon ging, erlöste er das Tier von seinem Leid. Mit dem Tod der Mutter ist auch das Schicksal der Kitze besiegelt: Auch sie werden zugrunde gehen.
Der Landwirt, der zuvor mit Mäharbeiten auf einer angrenzenden Wiese beschäftigt war, hatte das Gebell der Hunde und die Schreie des Rehs trotz des Lärms seiner Mähmaschine gehört. »Die Schreie gingen einem durch Mark und Bein«, sagte er gegenüber dem Traunsteiner Tagblatt.
Die Traunreuter Polizei weist auf das Verbot hin, Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen. Dies stellt einen Verstoß gegen das Bayerische Jagdgesetz dar. Dabei ist entscheidend, ob sich der Hund im Einwirkungsbereich seines Halters befindet und auf sich einwirken lässt. Lässt ihn der Besitzer frei laufen und ist dieser außer Kontrolle, trifft der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit zu.
Der Jagdpächter ist außerdem dazu befugt, wildernde Hunde zu töten, wenn diese Wildtiere aufsuchen, verfolgen oder sogar verletzen. An alle Hundehalter wird daher sowohl zum Schutz der eigenen Hunde als auch zum Schutz der Wildtiere appelliert, ihre Hunde in Jagdrevieren anzuleinen und unter Kontrolle zu halten.