Deutsches Justizversagen: Islamistischer Gefährder auf freiem Fuß

13.06.2019 13:32

So mancher deutscher Richter dürfte aus dem Fall des islamistischen Massenmörders Anis Amri nichts gelernt haben. Eine haarsträubende Begebenheit wird aus Mönchengladbach gemeldet. Bei einem islamistischen Gefährder der höchsten Risikoklasse wurde nach vielfachen Straftaten nun eine geladene Waffe gefunden. Der Haftrichter setzt ihn auf freiem Fuß. Dort verbleibt er trotz einer weiteren Straftat!

Man möchte schon fast vermuten, dass die deutsche Justiz Leib und Leben von EU-Bürgern völlig leichtfertig aufs Spiel setzt. Die Justizposse um den salafistischen Gewalttäter Rashid K. deutet auf ein Systemversagen hin, welches nahezu der Selbstaufgabe des Rechtsstaates gleichzusetzen ist. Trotz einer Vielzahl an Straftaten ist der Mann bis heute auf freiem Fuß. Nicht einmal seine Identität gilt als gesichert.

Duldung 31 Mal verlängert

Rashid K., wohnhaft in Mönchengladbach, der sich in Brandenburg auch als Islam H. ausgab, kam im Jahr 2004 aus Tschetschenien nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde 2005 abgelehnt. Nordrhein-Westfalen sprach ihm dennoch die „Duldung“ aus. In Kürze wird diese verlängert – zum einunddreißigsten Mal.

Aus einer aktuellen Berichterstattung im deutschen Magazin Spiegel geht hervor, dass Rashid K. sich ungeniert mit automatischen Waffen im Internet zeigt. Seine radikalen Ansichten sind aktenkundig. Im polizeilichen Analysesystem für Gefährder ist der Mann unter „hohes Risiko“ registriert. Das bedeutet, dass man ihm zutraut, ihn Zukunft einen Terroranschlag zu verüben.

Zu seinem Vorstrafenregister zählen schwere und gefährliche Körperverletzung, Drogen und Diebstahl. Er soll bereits in eine Schießerei verwickelt gewesen sein, Gefängnisstrafen sind Aktenkundig. Nach längerer Observation hätten Kriminalbeamte seinen Wohnraum, einer konspirativen Wohnung ohne korrekte Wohnsitzmeldung, durchsucht. In einem Regal fanden sich eine geladene halbautomatische Waffe, Munition und ein Schalldämpfer.

Doch der Haftrichter entschied, dass die scharfe halbautomatische Waffe der spanischen Marke Astra kein Grund für Untersuchungshaft wäre. Speziell wenn der Beschuldigte bis zum Ende des Verfahrens straffrei bliebe, könne er auf freiem Fuß bleiben. Zwei Wochen nach dem Waffenfund in seiner Wohnung wurde Raschid K. mit einem tschetschenischen Komplizen in Neuss gestellt. Sie hatten erfolglos versucht in ein Mehrfamilienhaus einzubrechen. Das Düsseldorfer Amtsgericht entschied: „Eine Invollzugsetzung des Haftbefehls wurde zurückgewiesen, da die Voraussetzungen, nämlich eine gröbliche Zuwiderhandlung gegen eine Auflage des Haftverschonungsbeschlusses, nicht vorlag“.

Steuerzahler muss es tolerieren?

Dem gewöhnlichen deutschen Bürger, der schon mal wegen Nicht-Bezahlens der Fernsehgebühr in Beugehaft genommen wird, bleibt da die Spucke weg. Wer wird in diesem Fall die Schuld auf sich nehmen, wenn sich Rashid K. dazu entscheidet, seine Waffen nicht nur in seiner Bleibe zu deponieren sondern auch einzusetzen?

Die Vorgangsweise der deutschen Justiz erinnert auf tragische Weise an das Versagen der Staatsanwaltschaft Graz, welche gleich 14 islamistische Gefährder aus der Untersuchungshaft entließ, weil keine Zeit für die Vollendung einer Anklageschrift gefunden werden konnte.

All diese Verbrecher laufen auf freiem Fuß quer durch Europa und müssen vom Steuerzahler „toleriert“ werden. Beim nächsten Einzelfall will aber bestimmt wieder niemand von irgendetwas gewusst haben.

Quelle