Der Österreichische Presserat verschweigt weiter die Täterherkunft

21.06.2019 13:18

Vor wenigen Wochen gab der Kurzzeit-Innenminister Eckart Ratz bekannt Herbert Kickls (FPÖ) Medienerlass zu überprüfen. Kickl forderte ursprünglich die österreichische Medienlandschaft auf in Nachrichten die Herkunft der Täter ausdrücklich zu nennen. Wenn jetzt die Täterherkunft wieder verschwiegen werden soll, setzt sich erneut die politisch-korrekte Ideologie durch. Wie vom Österreichischen Presserat stets vorgegeben.

Politisch korrekte Systemmedien

Der österreichische Presserat ist ein privater Trägerverein verschiedenster Organisationen im Bereich Journalismus und Medien. In der Vergangenheit fühlte sich dieser als moralische Instanz dazu berufen, Journalisten darauf hinzuweisen, wie sie über Flüchtlinge berichten sollen. Vertreter der Mainstream-Medien machen das schon längst im politisch korrekten Sinne „richtig“. So soll die Pressefreiheit angeblich gewährleistet und Missständen im Pressewesen entgegengewirkt werden.

„Wahrheitsministerium 2.0“?

Die Pressefreiheit ist damit aber nur so frei, wie sie auch der Presserat zulässt und die Nennung der Täterherkunft bei begangenen Straftaten gehört hier angeblich nicht dazu. Vor zweieinhalb Jahren hatte dieses quasi „neue Wahrheitsministerium“ eine sogenannte Checkliste zur Berichterstattung über Flüchtlinge herausgegeben. Man darf diese Liste ruhig als Anleitung sehen, wie Journalisten im Sinne des Presserates über diese Personen politisch korrekt berichten sollen. Falls man keine „Selbstreflexion“ betreibt und dieser „Orientierungshilfe für die Praxis“ nicht nachkommt, kann es schon vorkommen, dass der Presserat einschreitet und Rügen austeilt.

In der Checkliste mit dem Namen „Verantwortungsvoller Journalismus in der Flüchtlingsberichterstattung“ steht unter anderem geschrieben:

  • Würde ich über ein Fehlverhalten auch dann berichten, wenn es nicht von einem Ausländer/Asylwerber/Migranten gesetzt worden wäre?
  • Habe ich das Thema ausreichend recherchiert, gehen meine Quellen über bloße (Internet-)Gerüchte hinaus?
  • Habe ich geprüft, ob ich Informationen, die Vorurteile schüren könnten, weglassen kann, ohne den Sinn und den Wahrheitsgehalt der Geschichte zu verändern oder das Verständnis der Leserinnen und Leser zu beeinträchtigen?
  • Habe ich geprüft, ob bestimmte Informationen nicht andere Absichten konterkarieren (zum Beispiel keine Nennung von Herkunft, aber Nennung eines auf einen Ausländer deutenden Vornamens)? Anmerkung: Die bloße Nennung der Herkunft eines (mutmaßlich) straffällig gewordenen Ausländers/Asylwerbers/Migranten ist nach der gängigen Praxis der Senate des Presserats kein Ethikverstoß. Dennoch sollten Journalisten abwägen, ob es im konkreten Fall für das Verständnis der Leserinnen und Leser erforderlich ist, die Herkunft anzuführen.

Man darf sich nun die Frage stellen, ob das Weglassen von Informationen wirklich empfehlenswert sei. Journalisten sollten laut Liste lieber die Herkunft verschweigen und zum Beispiel nicht explizit über einen „muslimischen“ Täter schreiben, damit sich dann eben andere Muslime nicht beleidigt fühlen könnten.

Kronen-Zeitung wegen Tatsachen „verurteilt“

Im November 2015 verurteilte der Presserat die Kronen-Zeitung, weil sie vor IS-Kämpfern unter Flüchtlingen warnte (Wochenblick berichtete). Die Krone und der Wochenblick warnten damals als einzige Medien vor islamistischen Terroristen unter den Flüchtlingen. Die zahlreichen Anschläge später waren der blutige Beweis, dass sie im Recht waren, vom Presserat wurden sie aber „moralisch“ verurteilt. Folgt man dieser Argumentation, ist jede Warnung vor einer möglichen Bedrohung durch Migranten zwar womöglich gerechtfertigt, weil es aber politisch-korrekt ist, darf man diese aber nicht tätigen. In letzter Konsequenz bedeutet diese Vogelstrauß-Taktik des Kopf-in-den-Sand-Steckens: Politische Korrektheit tötet, aber niemand darf wissen wer der Täter sei.

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