Corona-Maßnahmen: Ist ein Kinderverbot überhaupt legal? Das sagt das Gesetz!

30.04.2020 13:50

Der Fall eines Vaters, der zusammen mit seinem Kind eine Postfiliale betreten wollte und der Ladenfläche verwiesen wurde, sorgt für heftige Diskussion. Dürfen Kinder während der Corona Krise keine Geschäfte mehr betreten? Das sagt das Gesetz!

Inhalt
  1. Corona-Maßnahmen: Wenn Geschäfte keine Kinder reinlassen
  2. Keine Kinder in Geschäften? Das sagt das Gesetz!
  3. Fingerspitzengefühl gefragt

Nicht nur der Fall eines Vaters, der zusammen mit seiner Tochter aus einer Postfiliale verwiesen wurde, ist bekannt, auch eine alleinerziehende Mutter wurde der Zutritt in einen Supermarkt verboten, solange sie ihr Kind bei sich hat. Ist das überhaupt erlaubt? 

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Corona-Maßnahmen: Wenn Geschäfte keine Kinder reinlassen

In vielen Geschäften werden zurzeit Schutzmaßnahmen ergriffen, um die Kunden, aber vor allem auch die Mitarbeiter vor der Ansteckung durch das Coronavirus zu schützen. In einem EDEKA in Hamburg und einer Postfiliale in Bayern gehört offensichtlich das Ausschließen von Kindern aus dem Geschäft zu diesen Maßnahmen dazu. 

Grund dafür, so erklärt ein Sprecher des betroffenen EDEKA-Marktes, sei dass sich die Menschen nicht an die geforderte Abstandsregelung gehalten haben, sodass drastische Konsequenzen gezogen werden mussten. Man habe sich dazu entschieden, nur noch eine Person aus dem Hausstand in das Geschäft zu lassen (BR24). Ein Elternteil mit Kind sei daher ebenfalls nicht zulässig.

"Der Besuch eines Geschäfts darf nicht zum Familienausflug werden.", mahnt Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern. Er weist darauf hin, dass Einkäufe nur in notwendigem Maß getätigt werden sollen und der Supermarkt, wenn möglich, nur einzeln betreten werden.

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Keine Kinder in Geschäften? Das sagt das Gesetz!

Nach Paragraph 19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dürfen Menschen unter anderem aufgrund ihres Alters nicht diskriminiert werden. Wenn allerdings sachliche Gründe vorliegen würden, beispielsweise im Rahmen des Infektionsschutzes, dann könnte nach Paragraph 20 eine unterschiedliche Behandlung zulässig sein. Letztendlich müssten darüber aber Gerichte entscheiden.

Fingerspitzengefühl gefragt

Solange es keine klare gerichtliche Entscheidung gibt, ob und wie Kinder während der Corona Krise, zusammen mit den Eltern einen Laden betreten dürfen, erlaubt das Hausrecht des jeweiligen Geschäftsinhabers selbst zu entscheiden. Bernd Ohlmann appelliert, an das Feingefühl der Ladenbesitzer und gerade Alleinerziehende mit ihren Kindern den Zutritt in Geschäfte nicht zu verwehren"Natürlich muss sich das Kind dabei der Situation angemessen verhalten und darf nicht durch den Laden springen." 

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