Corona-Impfstatus: Das ändert sich für dich im Oktober!

23.09.2022 12:14

Der Corona-Impfstatus wird im Oktober geändert. Wer zwei Spritzen bekommen hat, gilt nicht mehr automatisch als vollständig geimpft.

Corona-Impfstatus: Änderung im Oktober 2022

Du kennst es sicherlich noch aus dem letzten Herbst und Winter. Wenn denn mal was stattgefunden hat und Restaurants geöffnet waren, konntest du viele nur mit einem Impfnachweis besuchen. Dazu haben zwei Stiche mit der Nadel gereicht und zack, war der Corona-Impfstatus auf Grün.

Wer sich dann noch den Booster geholt hat, hatte den wissenschaftlich nachgewiesen besseren Schutz, aber zunächst waren zwei Impfungen ausreichend, um überall noch reinzukommen - außer bei 2G+, wenn man zusätzlich noch einen negativen Test brauchte.

Doch das ist alles lange her und längst vergessen. Blöderweise ist das aber der Natur egal und die hat entschieden, dass nun der Herbst zu kommen habe. Es wird also wieder kalt, wir treffen uns häufiger in Innenräumen und verbreiten das Virus munter weiter. Deswegen können die Bundesländer ab Oktober im Zweifel auch diverse Maßnahmen beschließen, die das öffentliche Leben zumindest etwas einschränken.

Ein Lockdown ist zum Glück ausgeschlossen - doch der Corona-Impfstatus wird im Oktober geändert. Aber was ändert sich genau?

Änderung: Corona-Impfstatus - 2 Impfungen reichen nicht aus

Da das Infektionsschutzgesetz im Oktober 2022 geändert wird, gelten ab 1. Oktober neue Regeln. Daher sind nur noch Menschen "vollständig geimpft", die:

  • 3 Impfungen haben, inklusive der Boosterimpfung

  • 2 Impfungen, wenn vor der 1. oder 2. Spritze eine PCR-nachgewiesene Corona-Infektion stattgefunden hat. Auch ein Antikörpertest gilt als Nachweis.

  • 2 Impfungen, wenn nach der 2. Impfung eine mittels PCR-Test nachgewiesene Infektion stattgefunden hat. Der Test muss mindestens 28 Tage alt sein, um in diesem Fall zu gelten.

Wer also nur 2 Impfungen bekommen hat, dann aber nicht krank geworden ist, gilt nicht mehr als vollständig geimpft. Der vollständige Impfschutz gilt nur noch mit 3 Impfungen. Ebenfalls nicht als vollständig geimpft gelten Menschen, die keinen Genesenennachweis oder Testnachweis vorlegen können.

Daher ist es immer wichtig, solche Dokumente an einem sicheren Ort aufzubewahren. Zudem ist es hilfreich zu wissen, wo sich bestimmte Dokumente befinden, damit du sie für gewisse Fälle schnell wiederfinden kannst.

Quelle