Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren: Das plant die Politik

11.02.2022 10:09

Täglich erreichen die Corona-Zahlen neue Höchstwerte. Doch wie lässt sich die vierte Welle brechen? Eine Möglichkeit: mit einer Impfpflicht ab 18 Jahren.

Kommt sie nun oder kommt sie nicht? Die Rede ist natürlich von der allgemeinen Impfpflicht. Während Bayern die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab Mitte März bereits auf Eis gelegt hat, hält Deutschland weiter an seinen Plänen fest. Bedeutet: Neben der Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ab dem 15. März soll auch eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren kommen - sofern im Bundestag eine Mehrheit dafür stimmt.

Nach einrichtungsbezogener Impfpflicht: Politik plant allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren

Bereits ab Mitte März gilt eine Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Doch während die Union plant, diese Impfpflicht bis auf Weiteres auszusetzen, rückt ein neues Thema in den Fokus der Politiker*innen: die allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren.

"Wir streben an, das Gesetz in der zweiten Märzhälfte im Bundestag zu beschließen. Nach einer mehrmonatigen Frist für Beratung und nachgeholte Impfungen soll die Impfpflicht dann am 1. Oktober greifen", so Bundestagsabgeordnete Agnes Strack-Zimmermann (63, FDP) gegenüber der Funke Mediengruppe. Allerdings soll die Impfpflicht befristet sein, und zwar bis Ende 2023. Der Grund für die allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren: man wolle "rechtzeitig vor dem nächsten Winter eine hohe Grundimmunität" aufbauen, um einer weiteren Corona-Welle entgegenzuwirken.

Doch wie oft muss man geimpft sein, um den Standard der Impfpflicht zu erfüllen? Einmal, zweimal, dreimal oder gar viermal? "Für die Erfüllung der Impfpflicht reichen die drei Impfungen zur Grundimmunisierung", so Gesundheitsminister Karl Lauterbach (58, SPD).

Allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren: Krankenkassen sollen Ungeimpfte überprüfen

Stellt sich nur noch eine Frage: Wie soll die Einhaltung der Impfpflicht gewährleistet werden?

Die Krankenkassen sollen über ein Impfportal den Impfstatus ihrer Versicherten abfragen und speichern. "In einem dritten Schritt sollen die Kassen dann diejenigen Personen an die Kommunen melden, die keinen Impfnachweis vorgelegt haben", so Strack-Zimmermann. Die Gesundheitsämter würden dann den entsprechenden Personen ein Terminangebot für eine Corona-Impfung unterbreiten. Sofern man diesen Impftermin verstreichen und sich nicht innerhalb von vier Wochen doch noch impfen lasse, drohe ein Bußgeld: "Auf diese Weise wird es mit Sicherheit gelingen, mehrere Millionen Ungeimpfte zu erreichen."

Allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren: Krankenkassen verweigern Kontrolle!

Doch da hat Bundestagsabgeordnete Agnes Strack-Zimmermann die Rechnung ohne die gesetzlichen Krankenkassen gemacht. So erklärte ein Sprecher des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gegenüber der Funke Mediengruppe, dass man gerne bereit sei, die Beratung der Versicherten zu übernehmen, die "Durchsetzung und Kontrolle einer eventuellen gesetzlichen Impfpflicht wäre dagegen die Aufgabe des Staates".

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