Abgelehnter Asylwerber (30) plötzlich schizophren?

04.06.2020 12:21

Die Vergewaltigung einer Schülerin (16) erschütterte im Sommer 2019 Tschechien. Nun soll dem mutmaßlichen Täter der Prozess gemacht werden.

Während im Sommer 2015 die meisten Poltiker erklärten: „Was die Flüchtlinge zu uns bringen, ist wertvoller als Gold“, gab es Länder, wie Tschechien, Polen oder Ungarn, die dem Multi-Kulti-Kult nicht viel abgewinnen konnten. Doch solange die Nachbarländer ausländische Straftäter nicht konsequent abschieben, können auch sie sich der „Zwangsbereicherung“ nicht entziehen.

Straffälliger abgelehnter Asylwerber aus Deutschland

Während der sogenannten „Flüchtlingskrise“ kam Abdallah D. nach Dresden. Angeblich stammte er aus Mali, aber es wurde vermutet, dass der Libyer ist. Schnell wurde er auffällig, wie die Staatsanwaltschaft in Dresden mitteilte: „Der Mann ist wegen Schwarzfahrten und versuchter Nötigung vorbestraft. Im August 2017 beschwerte er sich erfolglos im Sozialamt über seine Unterkunft. Er verlangte einen Pass, um sofort nach Amerika auszureisen können. Als dies der Mitarbeiter ablehnte, drohte er laut: ‚Ich werde Dich töten‘.“ Für die Bedrohungen und die Schwarzfahrten bekam er 46 Tage Haft in der Justizvollzugsanstalt in Dresden. Da er keinen Pass und keine Passersatzpapiere hatte, konnte er nicht abgeschoben werden.

Vergewaltigung nur Stunden nach der Haftentlassung

Am Tag seiner Haftentlassung fuhr Abdallah D., laut tschechischen Behörden, mit dem Zug nach Leitmeritz (Litoměřice) und vergewaltigte ein 16-jähriges Mädchen. Bei seiner Festnahme kurz nach der Tat hatte er das Handy seiner Opfers dabei und die Polizei konnte sein Sperma und Speichelspuren am Opfer sicherstellen. Wenige Tage danach kam er in Untersuchungshaft.

Prozesspause wegen psychiatrischen Untersuchungen

Da sich Abdallah D. jedoch in Haft und vor Gericht auffällig verhielt, er konnte nicht stillsitzen und gestikulierte, musste der Prozess längere Zeit pausiert werden, um ihn psychiatrisch zu untersuchen, da er an einer Schizophrenie leiden könnte. Nun soll der Prozess morgen, am 4. Juni, fortgesetzt werden. In einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten hieß es, man könne nicht ganz ausschließen, dass der Angeklagte nur simuliert. Nach tschechischem Recht drohen dem Täter bis zu zehn Jahre Haft.

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